Der Bachelorstudiengang in Musik kann in folgenden Studienrichtungen belegt werden:

  • Instrumental oder Vokal: Musikalisch-künstlerische Grundausbildung
  • Schulmusik I: Schulmusik in Kombination mit einem weiteren Schulfach unterrichten
  • Schulmusik II: Musikunterricht auf der Sekundarstufe II erteilen
  • Komposition: Grundlagen für den Beruf der Komponistin/des Komponisten erarbeiten
  • Musiktheorie: Musiktheoretiker/Musiktheoretikerin werden - Grundlagen für den Beruf erarbeiten
  • Audiodesign: Grundlagen des Audiodesigners erlernen.
  • Alte Musik Mittelalter-Renaissance instrumental/vokal
  • Alte Musik Rennaissance - Romantik instrumental/vokal

In den Bachelorstudiengängen entwickeln die Studierenden die Fähigkeit zur selbständigen Arbeit. Sie setzen individuelle Schwerpunkte und lernen, sich selber zu reflektieren. In den Masterstudiengängen werden die zuvor erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten vertieft. Jetzt formen die Studierenden ihre eigenständige künstlerische Persönlichkeit und vertiefen die musikpädagogischen Kenntnisse praxisnah.

Eine Schallplattenkollektion mit sich darauf stützende Kopfhörer.

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Bildungsinstitut

Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW > Musikhochschulen

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Abschluss

Bachelor Fachhochschule FH

Sprache

Deutsch

Dauer

6 Seme­ster

180 ECTS (Kredit­punkte) 1 ECTS-Kredit­punkt entspricht einem Arbeits­auf­wand von 25 – 30 Arbeits­stun­den. Beispiel: Modul­plan «Instru­men­tal oder Vokal: Musi­ka­lisch-künst­le­ri­sche Grund­aus­bil­dung» Kern­be­reich:

Module Haupt­fach (108 CP): Einzel­un­ter­richt und Klas­sen­stunde Kammer­mu­sik Haupt­fach­spe­zi­fi­sche Kurse/Regelungen Komple­men­tär­be­reich:

Module Praxis (20 CP): Chor/Kammerchor Klavier Pflicht­fach Impro­vi­sa­tion Bewe­gung Module Theorie ange­wandt (32 CP): Gehör­bil­dung Tonsatz Analyse Formen­lehre Auffüh­rungs­pra­xis ältere Musik Module Theorie (15 CP): Musik­lehre Musi­ka­li­sche Akustik Instru­men­ten­kunde Musik­ge­schichte Recher­che Musik Wahl­be­reich:

Modul indi­vi­du­el­les Profil (2 CP): Kurse/Veranstaltungen aus dem Wahl­be­reich

  • Aner­kannte Berufs- oder gymna­siale Matu­ri­tät
  • Aner­kannte Fach­ma­tu­ri­tät für das Berufs­feld Musik und Theater
  • Allge­mein­bil­dende Schule der Sekun­dar­stufe II (Fach­mit­tel­schul­aus­weis) oder
  • Nach­weis einer gleich­wer­ti­gen, allge­mein bilden­den Ausbil­dung
  • Eignungs­prü­fung bestehend aus vier Teilen, zu denen in einzel­nen Vertie­fun­gen ein weite­rer, vertie­fungs­spe­zi­fi­scher Teil hinzu­kommt.

Beruf­li­che Perspek­ti­ven

Welche Tätig­keits­fel­der stehen nach diesem Studium offen?