Diese Studienrichtung beschäftigt sich mit besonderen pädagogischen Situationen von Kindern, Jugendlichen und teilweise auch Erwachsenen, deren Erziehung, Bildung und Förderung langfristig erschwert ist.

Bereits vor Studienbeginn muss ein neunmonatiges Praktikum in einem Handlungsfeld der Heil- oder Sozialpädagogik absolviert werden. Während des Bachelorprogramms vertiefen sich die Studierenden in heil- und sozialpädagogische Themen und belegen daneben Grundlagenfächer benachbarter Disziplinen wie Pädagogik, Psychologie oder Medizin. Praktika und wissenschaftliche Arbeiten sind ebenfalls Bestandteil des Studiums.

Das Studienprogramm in Klinischer Heilpädagogik und Sozialpädagogik in Freiburg ist schweizweit das einzige universitäre Angebot zur Qualifikation für wissenschaftliche und berufspraktische Tätigkeiten in dem Themenfeld. Charakteristisch für das Programm sind die Schwerpunktsetzung im Bereich der geistigen Behinderung und die Berücksichtigung der gesamten Lebensspanne der Klientel.

Ein kleiner Junge mit Down-Syndrom lacht mit seiner Therapeutin.

Alle Infos auf einen Blick

Bildungsinstitut

Universität Freiburg UNIFR > Philosophische Fakultät

Link zum Angebot

Link zur Zulassung

Abschluss

Bachelor Universitäre Hochschule UH

Sprache

Deutsch

Französisch

Bemerkungen zur Sprache

Nach Wahl Studium auf Deutsch oder auf Fran­zö­sisch

Dauer

6 Seme­ster

Klini­sche Heil­päd­ago­gik und Sozi­al­päd­ago­gik, BA (180 ECTS)

1 ECTS-Punkt entspricht einem Arbeits­auf­wand von 25 bis 30 Arbeits­stun­den.

ECTS
Modul 1 – Grund­la­gen Sonder­päd­ago­gik 1
Diffe­ren­ti­elle Sonder­päd­ago­gik6
Geistig­be­hin­der­ten­päd­ago­gik Einfüh­rung6
Verhal­tens­auf­fäl­li­gen­päd­ago­gik Einfüh­rung6
18
Modul 2 – Grund­la­gen Nach­bar­wis­sen­schaf­ten
Entwick­lung und Erzie­hung3
Sprache und Sprach­er­werb3
Neuro­psy­cho­lo­gie3
Entwick­lungs­psy­cho­pa­tho­lo­gie3
Entwick­lungs­neu­ro­lo­gie3
Pädia­trie3
18
Modul 3 – Grund­la­gen Wissen­schaft und Forschung
Grund­la­gen der Diagno­stik3
Wissen­schaft­li­ches Arbei­ten3
Stati­stik I und II6
Verhal­tens­be­ob­ach­tung3
15
Modul 4 – Sonder­päd­ago­gi­sche Themen 1
Klini­sche Heil­päd­ago­gik und Sozi­al­päd­ago­gik I3
Sonder­päd­ago­gi­sche Diagno­stik I3
Krea­tive Arbeits­grund­la­gen3
Zwischen­prak­ti­kum (ZwiP)3
12
Modul 5 – Sonder­päd­ago­gi­sche Themen 2
Klini­sche Heil­päd­ago­gik und Sozi­al­päd­ago­gik II3
Sonder­päd­ago­gi­sche Diagno­stik II3
Praxis­re­fle­xion I3
Studi­en­in­te­grier­tes Prak­ti­kum3
12
Modul 6 – Grund­la­gen Sonder­päd­ago­gik 2
Allge­meine Sonder­päd­ago­gik6
Allge­meine Erzie­hungs­wis­sen­schaft3
Erzie­hungs- und Bildungs­so­zio­lo­gie3
12
Modul 7 – Sonder­päd­ago­gi­sche Themen 3
Erwach­sene mit geisti­ger Behin­de­rung6
Geistig­be­hin­der­ten­päd­ago­gik Vertie­fung3
Verhal­tens­auf­fäl­li­gen­päd­ago­gik Vertie­fung6
15
Modul 8 – Sonder­päd­ago­gi­sche Themen 4
Heil­päd­ago­gi­sche Früh­erzie­hung6
Autis­mus Spek­trum3
Schwersbe­hin­der­ten­päd­ago­gik / Pflege3
12
Modul 9 – Bache­lor­ar­beit15
Modul 10 – Sonder­päd­ago­gi­sche Themen 5
Klini­sche Heil­päd­ago­gik und Sozi­al­päd­ago­gik III3
Praxis­re­fle­xion II3
Gesprächs­füh­rung3
9
Modul 11 – Sonder­päd­ago­gi­sche Themen 6
Rechts­fra­gen / Fami­li­en­se­mi­nar3
Block­kurs zur Geistig­be­hin­der­ten­päd­ago­gik A oder B3
Block­kurs zur Verhal­tens­auf­fäl­li­gen­päd­ago­gik A oder B3
Unter­stützte Kommu­ni­ka­tion3
12
Modul 12 – Berufs­prak­ti­kum 118
Im dritten Studi­en­jahr absol­vie­ren Studie­rende ein Prak­ti­kum in einem klinisch heil­päd­ago­gi­schen und sozi­al­päd­ago­gi­schen Hand­lungs­feld (mind. 30 Wochen und mind. 900 Arbeits­stun­den)
Modul 13 – Berufs­prak­ti­kum 2
Studie­rende beenden das Studi­en­pro­gramm mit einer Prüfung, die Bezug ebenso nimmt auf die in Modul 12 erwor­be­nen prak­ti­schen Kennt­nisse und Erfah­run­gen wie auf die in voran­ge­gan­ge­nen Modulen absol­vierte Themen und Inhalte. Video­se­quenz aus dem Prak­ti­kum
Prak­ti­sche Prüfung12
12
Total180

 

  • Eidge­nös­sisch aner­kannte gymna­siale Matu­ri­tät, oder
  • Berufs­ma­tu­ri­tät oder Fach­ma­tu­ri­tät mit bestan­de­ner Passe­rel­len­prü­fung, oder
  • Bache­lor-Abschluss einer Fach­hoch­schule oder einer Pädago­gi­schen Hoch­schule

Für die Zulas­sung ist die jewei­lige Hoch­schule zustän­dig. Die Fakul­tä­ten bieten Perso­nen, die minde­stens 30 Jahre alt sind, jedoch keinen Vorbil­dungs­aus­weis besit­zen, der zur Zulas­sung an die Univer­si­tät Frei­burg berech­tigt, ein spezi­el­les Anmel­de­ver­fah­ren an. Für die Zulas­sung von Kandi­da­ten und Kandi­da­tin­nen zum Bache­lor of Arts in Klini­sche Heil­päd­ago­gik und Sozi­al­päd­ago­gik müssen die folgen­den zusätz­li­chen beson­de­ren Voraus­set­zun­gen alter­na­tiv erfüllt sein: a) ein Nach­weis über ein voll­zei­ti­ges neun­mo­na­ti­ges Vorprak­ti­kum in einer heil­päd­ago­gi­schen Insti­tu­tion; b) oder ein Nach­weis über neun Monate Tätig­keit als diplo­mier­ter Lehrer oder diplo­mierte Lehre­rin (ein Schul­jahr mit einem vollen Lehr­pen­sum). Falls der Anstel­lungs­um­fang des Vorprak­ti­kums nicht einer Voll­zeit­stelle entspricht, muss die Dauer entspre­chend verlän­gert werden.

Beruf­li­che Perspek­ti­ven

Welche Tätig­keits­fel­der stehen nach diesem Studium offen? Wie könnte eine Lauf­bahn mit diesem Studium ausse­hen?

Weiter­füh­rende Master­stu­dien

Der Bache­lor-Abschluss garan­tiert die Zulas­sung zu univer­si­tä­ren Master­stu­di­en­gän­gen der entspre­chen­den Fach­rich­tung in der Regel ohne zusätz­li­che Bedin­gun­gen. An der Uni Frei­burg sind die folgen­den Master­stu­di­en­gänge nach dem Bache­lor in Klini­sche Heil­päd­ago­gik und Sozi­al­päd­ago­gik zugäng­lich:

  • Master of Arts in Sonder­päd­ago­gik
  • Master of Arts in Sonder­päd­ago­gik: Schu­li­sche Heil­päd­ago­gik