An den Maturitätsschulen und Berufsfachschulen bereiten Fachlehrkräfte Jugendliche und junge Erwachsene auf weiterführende Studien oder ein eigenständiges Berufsleben vor.

Das Fachgebiet variiert je nach Unterrichtsfach und Schultyp. Es umfasst einerseits Fachwissen, andererseits Erziehungswissenschaft bzw. Pädagogik, allgemeine Didaktik und Fachdidaktik. Letztere ist nicht zu verwechseln mit den Fachdidaktiken, die auf den Unterricht an Hochschulen zielen, siehe dazu die Studienrichtung Erziehungswissenschaft / Pädagogik.

Der Unterricht an Mittel- und Berufsfachschulen (Sekundarstufe II) bietet folgende Möglichkeiten:

Die Lehrperson für Maturitätsschulen absolviert ein fachwissenschaftliches Studium an einer Universität, ETH oder Fach- bzw. Hochschule der Künste in ein, zwei oder ausnahmsweise auch drei Fächern mit Masterabschluss. Die zur Auswahl stehenden Fächer sind im Maturitätsanerkennungsreglement definiert. Der berufsorientierte Ausbildungsteil kann parallel zum Masterstudium oder daran anschliessend absolviert werden, erfolgt mehrheitlich an oder in Kooperation mit einer Pädagogischen Hochschule und umfasst praktische und theoretische Module in Erziehungswissenschaft, Didaktik und Fachdidaktik.

Die Berufsfachschullehrperson Berufsmaturität (BM) unterrichtet meistens mehrere Klassen in spezifischen Fächern. BM-Fächer sind beispielsweise Sprachen, Mathematik, Geschichte oder Finanz- und Rechnungswesen. Der berufsbegleitende berufspädagogische Studiengang dauert je nach Vorbildung ein bis drei Jahre. Verlangt wird in der Regel ein Studienabschluss auf Bachelor- oder Masterstufe im Unterrichtsfach (FH oder Universität) sowie mindestens sechs Monate betriebliche Berufserfahrung. Welche Studienabschlüsse für welches Unterrichtsfach zugelassen sind, ist im Dokument des SBFI, Leitfaden Qualifikation von Lehrpersonen für Fächer der Berufsmaturität, Kapitel 2.2, geregelt.

Teilweise werden zusätzliche Anforderungen gestellt, beispielsweise Unterrichtspraxis im Bereich der fachlichen Qualifikation, die Empfehlung einer Berufsfachschule oder/und es wird ein Zulassungsverfahren durchgeführt.

Die Berufsfachschullehrperson allgemeinbildender Richtung (ABU) vermittelt Inhalte aus zwei Lernbereichen: Gesellschaft sowie Sprache und Kommunikation. Voraussetzung fürs Lehrdiplom-Studium ist eine EDK-anerkannte Lehrbefähigung oder ein Universitäts- oder Fachhochschulstudium (Bachelor oder Master). Hinzu kommt ein berufsbegleitendes, zwei bis vier Jahre dauerndes pädagogisches, didaktisches und unterrichtspraktisches Diplomstudium, kombiniert mit einer Anstellung als Berufsfachschullehrperson. Zusätzliche Voraussetzungen, wie Berufspraxis, Unterrichtserfahrung und ein Empfehlungsschreiben einer Berufsfachschule aufgrund einer pädagogisch-didaktischen Eignungsabklärung bzw. einer Eignungsabklärung mit Assessment, variieren je nach Bildungsinstitution.

Die Berufsfachschullehrperson berufskundlicher Richtung (BKU) wird für den Fachunterricht ihrer Berufsgruppe ausgebildet. Sie verfügt in der Regel über einen Abschluss der höheren Berufsbildung (Berufsprüfung, höhere Fachprüfung, höhere Fachschule) oder einer Hochschule (Universität, Fachhochschule) im entsprechenden Lehrgebiet oder allenfalls über eine gleichwertige fachliche Qualifikation. Zusätzlich wird betriebliche Berufspraxis (je nach Fachrichtung sechs Monate bis zwei Jahre) verlangt. Hinzu kommt hier ebenso ein berufsbegleitendes, zwei bis vier Jahre dauerndes pädagogisches, didaktisches und unterrichtspraktisches Diplomstudium, kombiniert mit einer Anstellung als Berufsfachschullehrperson.

Mach den Studien-Interessen-Check

Der Studien-Interessen-Check SIC unterstützt Ratsuchende bei der Klärung ihrer Interessen für Studienrichtungen der universitären Hochschulen, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen in der Schweiz.

shape
Eine junge Frau schaut in die Ferne über Berge zum Horizont.