Öffentliches Recht kann auf Bachelorstufe als Minor (Nebenfach) im Umfang von 15 oder 60 ECTS-Punkten studiert werden.

Der Minor à 60 ECTS umfasst sämtliche öffentlich-rechtlichen Studienleistungen des juristischen Bachelorstudiums und berechtigt zur Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung für das Diplomatenstudium.

Aufnahme einer Bronzestatue auf der Bundesterrasse, im Hintergrund das Bundeshaus.

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Bildungsinstitut

Universität Bern UNIBE > Rechtswissenschaftliche Fakultät

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Abschluss

Bachelor Universitäre Hochschule UH

Sprache

Deutsch

Dauer

Die Studi­en­dauer richtet sich nach der Regel­stu­di­en­zeit des Major.

Ein ECTS-Kredit­punkt entspricht einem Aufwand von 25 bis 30 Arbeits­stun­den. Bache­lor Öffent­li­ches Recht, Minor (15 ECTS)

Lehr­ver­an­stal­tun­genECTS
Öffent­li­ches Recht I: Einfüh­rung in das Verfas­sungs­recht, das Völker­recht und Verwal­tungs­recht (Vorle­sung mit Übung)15
Total 15

Bache­lor Öffent­li­ches Recht, Minor (60 ECTS)

Lehr­ver­an­stal­tun­genECTS
Öffent­li­ches Recht I: Einfüh­rung in das Verfas­sungs­recht, das Völker­recht und Verwal­tungs­recht (Vorle­sung mit Übung)15
Einfüh­rung in die juri­sti­sche Arbeits­tech­nik (inkl. Work­shop)6
Öffent­li­ches Recht II: Staats­or­ga­ni­sa­ti­ons­recht und Einfüh­rung in das Euro­pa­recht (V)3
Öffent­li­ches Recht II: Allge­mei­nes Verwal­tungs­recht 1 (V)3
Öffent­li­ches Recht II: Grund­rechte (V)3
Öffent­li­ches Recht II: Allge­mei­nes Verwal­tung­recht 2 (V)3
Öffent­li­ches Recht III: Öffent­li­ches Verfah­rens­recht (V)3
Öffent­li­ches Recht II + III: Übungen6
Fall­be­ar­bei­tung aus dem Gebiet des öffent­li­chen Rechts5
Theo­re­ti­sche Grund­la­gen I: Verfas­sungs­ge­schichte und Staats­theo­rie (V + Ü)7.5
Seminar aus dem Gebiet des öffent­li­chen Rechts oder der theo­re­ti­schen Grund­la­gen­fä­cher5.5
Total60

  • Schwei­ze­ri­sche oder schwei­ze­risch aner­kannte gymna­siale Matu­ri­tät
  • Eidge­nös­si­sche Berufs­ma­tu­ri­tät oder eidge­nös­si­sche Fach­ma­tu­ri­tät mit bestan­de­ner Ergän­zungs­prü­fung («Passe­relle»)
  • Bache­lor einer schwei­ze­ri­schen univer­si­tä­ren Hoch­schule, Fach­hoch­schule oder pädago­gi­schen Hoch­schule
  • Master, Lizen­tiat oder gleich­wer­ti­ger Abschluss einer schwei­ze­ri­schen univer­si­tä­ren Hoch­schule

Inha­be­rin­nen und Inhaber weite­rer Ausweise (schwei­ze­ri­sche oder auslän­di­sche) können sich mit ihren Fragen bezüg­lich Zulas­sung direkt an die Abtei­lung Zulas­sung, Imma­tri­ku­la­tion und Bera­tung wenden.

Beruf­li­che Perspek­ti­ven

Welche Tätig­keits­fel­der stehen nach diesem Studium offen? Wie könnte eine Lauf­bahn mit diesem Studium ausse­hen?