Bist du in der Schweiz zivilschutzpflichtig und planst ein Studium? Der Zivilschutz kann zu verschiedensten Einsätzen aufgeboten werden, insbesondere bei Grossereignissen, Katastrophen und Notlagen. Darüber hinaus kann der Zivilschutz im Rahmen von Wiederholungskursen für die präventive Massnahmen zur Verhinderung oder Minderung von Schäden, Instandstellungsarbeiten nach Schadenereignissen und Einsätze zugunsten der Gemeinschaft eingesetzt werden.

Hier findest du die wichtigsten Informationen zur Vereinbarkeit von Zivilschutz und Studium. Zu Militär und Zivildienst gibt es separate Beiträge.

Vereinbarkeit mit dem Studium

Aufgrund der im Vergleich zur Armee kurzen Dauer der Grundausbildung ist die Vereinbarkeit mit dem Studium in der Regel kein Problem. Schutzdienstpflichtige müssen die Grundausbildung von 10 – 19 Tagen spätestens bis zum Ende des Jahres, in welchem sie 25 Jahre alt werden, absolvieren. Die Schutzdienstpflicht ist zwischen dem Jahr, in dem die Pflichtigen 18 Jahre alt werden, und dem Ende des Jahres, in dem sie 36 Jahre alt werden, zu erfüllen. Sie dauert 14 Jahre und beginnt mit dem Jahr, in dem die Grundausbildung absolviert wird, spätestens jedoch mit dem Jahr, in dem die Person 25 Jahre alt wird. Nach insgesamt 245 geleisteten Diensttagen ist sie erfüllt – es besteht aber kein Anspruch darauf, 245 Diensttage zu leisten. Du kannst höchstens für 66 Tage pro Jahr aufgeboten werden. Leistet du mehr als 25 Diensttage in einem Jahr, so werden diese auf das Folgejahr übertragen.

Die jährlichen Wiederholungskurse dauern 3 – 21 Tage. Generell gilt, dass wenn du in einem Jahr nicht eine genügende Anzahl an Diensttagen leisten kannst, die Wehrpflichtersatzabgabe bezahlen musst. Sie beträgt 3% des abgabepflichtigen Einkommens, aber mindestens 400 Franken. Für jeden im Zivilschutz geleisteten Diensttag ermässigt sich die Wehrpflichtersatzabgabe um 4 Prozent. Schutzdiensttage, die vor Beginn der Ersatzpflicht geleistet wurden, werden berücksichtigt.

Dienstverschiebung und Wiederholungskurse

Falls sich der Dienst mit dem Studium überschneiden sollte und vonseiten Hochschule keine andere Lösung möglich ist, kannst du bei der aufbietenden Stelle spätestens drei Wochen vor dem Einrücken ein schriftliches Gesuch um Verschiebung der Dienstleistung einreichen. Zudem ist ein Urlaubsgesuch bis zwei Wochen vor dem Einrücken möglich. Ein Anspruch auf Verschiebung besteht nicht. Im Fall von Katastrophen und Notlagen wirst du möglicherweise sehr kurzfristig für einen Einsatz aufgeboten.

Informationen der Hochschulen

ETH Zürich:

https://ethz.ch/de/studium/bachelor/studienstart/militaer-zivil-zivilschutzdienst.html

Universität Zürich:

https://www.studienberatung.uzh.ch/de/studieneinstiegsphase/militaerdienst.html

ZHAW:

https://www.zhaw.ch/de/studium/waehrend-des-studiums/beratung/#c22196

Illustration des Zivilschutzlogos: ein Quadrat mit einem gleichseitigen Dreieck in der Mitte