Der Studiengang Lehrdiplom für Maturitätsschulen umfasst 60 ECTS-Punkte.

Das Lehrdiplom kann an der Universität Zürich sowohl für ein als auch für zwei Unterrichtsfächer in den folgenden Fächern erworben werden:

  • Geistes- und Sozialwissenschaftliche Fächer:

    Deutsch, Englisch, Französisch, Geschichte, Griechisch, Italienisch, Latein, Pädagogik/Psychologie (PP), Philosophie, Rätoromanisch (nur als zweites oder zusätzliches Unterrichtsfach), Religion, Russisch, Spanisch
  • Mathematisch-naturwissenschaftliche Fächer und Informatik:

    Biologie, Chemie, Geografie, Informatik, Mathematik, Physik
  • Fach Wirtschaft und Recht (kann nicht mit einem zweiten Unterrichtsfach kombiniert werden)

Die Lehrdiplomausbildung für die Fächer Sport, Bildnerisches Gestalten und Musik wird am Hochschulstandort Zürich an der ETH resp. an der Zürcher Hochschule der Künste angeboten.

Das Lehrdiplom für Maturitätsschulen kann nur für Unterrichtsfächer erworben werden, die im Maturitätsanerkennungsreglement aufgeführt sind. Die fachwissenschaftliche Ausbildung muss spätestens zum Zeitpunkt der Zulassung zur modulübergreifenden Prüfung durch einen entsprechenden universitären Abschluss bescheinigt sein (Lizenziat, Diplom oder Master).

Fachwissenschaftliche Voraussetzungen:

In der Studienordnung ist geregelt, welche fachwissenschaftlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, bevor die Zulassung zum Studiengang und zur modulübergreifenden Prüfung erfolgen kann.

Insbesondere sind darin auch die Bestimmungen über den Fremdsprachenaufenthalt für die Unterrichtsbefähigung in den modernen Fremdsprachen enthalten (siehe auch unter "Praktika"). In den Fächern, in denen von der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich Latein verlangt wird, ist das Latinum Voraussetzung.

Organisation des Studiums

Das Studium zum «Lehrdiplom für Maturitätsschulen» (LfM) vermittelt ergänzend zum fachwissenschaftlichen Masterabschluss eine pädagogisch-didaktische Ausbildung, die zum Unterrichten an einer Maturitätsschule befähigt. Der Lehrdiplom-Studiengang entspricht den EDK-Vorgaben im «Reglement über die Anerkennung der Lehrdiplome für Maturitätsschulen» und ist seit dem 11. April 2011 von der EDK und somit gesamtschweizerisch anerkannt.

Der Studiengang kann für ein Unterrichtsfach oder für zwei Unterrichtsfächer erworben werden, umfasst 60 ECTS und dauert aufgrund der Studienstruktur in der Regel vier bis sechs Semester. Müssen Studienleistungen im fachwissenschaftlichen Bereich ergänzt oder nachgeholt werden, so verlängert sich das Studium entsprechend. Das Studium kann frühestens bei Eintritt in die Masterstufe begonnen werden. Voraussetzung ist in diesem Fall eine Doppelimmatrikulation! Für Studierende, die sich in ihren Fächern auch für den Unterricht an Berufsmaturitätsschulen qualifizieren wollen, muss ein Anteil an berufspädagogischen Modulen im Umfang von 10 ECTS enthalten sein.

Studieninhalt

Die Ausbildung setzt sich aus folgenden fünf Bereichen zusammen:

  • Erziehungswissenschaft. Auseinandersetzung mit grundlegenden Erkenntnissen der Lehr-Lernforschung.
  • Fachdidaktik. Die Veranstaltungen behandeln unter Einbezug der Praxiserfahrung und ausgewählter Unterrichtssituationen Themen und Methoden des Unterrichts in einzelnen Fächern. Die fachdidaktischen Pflichtmodule können erst absolviert werden, wenn die fachwissenschaftlichen Voraussetzungen für alle unterrichtsrelevanten Bereiche erworben worden sind.
  • Berufspraktische Ausbildung. Gliederung: Hospitationspraktikum zu Beginn des Studiums, Übungslektionen im Rahmen der Fachdidaktik jedes Unterrichtsfachs, 2 Unterrichtspraktika.

    Schulpraktika, in denen die Studierenden zum Teil Beobachtungsaufträge als Grundlage für Analysen ausführen, zum Teil selbst Unterricht erteilen. Im Rahmen der fachdidaktischen Ausbildung absolvieren alle Studierenden fünf Übungslektionen pro Fach an einer Mittelschule. Studierende mit der entsprechenden Zusatzqualifikation können auch in Klassen einer Berufsmaturitätsschule unterrichten.
  • Wahlpflichtfächer aus den Bereichen Erziehungswissenschaften und Fachdidaktik der Universität und einzelnen Angeboten der Pädagogischen Hochschule. Studierende, die zusätzlich die Lehrbefähigung für den Unterricht an Berufsmaturitätsschulen erwerben möchten, sollten im Wahlpflichtbereich die dafür notwendigen Kompetenzen in Berufspädagogik erwerben.

Lehrdiplom für Maturitätsschulen für Wirtschaft und Recht

Für Wirtschaft und Recht, basierend auf drei universitären Disziplinen (BWL, VWL und Recht) aus zwei unterschiedlichen Fakultäten gilt eine leicht modifizierte Struktur. Lehrpersonen für Wirtschaft und Recht werden traditionell auf den Unterricht an Gymnasien und an kaufmännischen Berufsmaturitätsschulen vorbereitet. Deshalb gehören Lehrveranstaltungen zur Berufspädagogik für diese Studierenden zum Pflichtbereich. Der Wahlpflichtbereich reduziert sich entsprechend. Das zweite Unterrichtspraktikum findet in der Regel an einer kaufmännischen Berufsmaturitätsschule statt (Informationen siehe Lehrdiplom für Maturitätsschulen in Wirtschaft und Recht).

Ausserschulische Tätigkeit

Bis zum Zeitpunkt der Zulassung zu den Prüfungsmodulen muss eine Tätigkeit ausserhalb von Schule und Universität erbracht werden. Das Praktikum dauert bei einem Beschäftigungsgrad von 100% drei Monate. Sie kann in max. drei verschiedene Arbeitseinsätze aufgeteilt werden. Eine Erwerbstätigkeit an einer Teilzeitstelle wird anerkannt, sofern deren Umfang und Dauer einer Vollzeitstelle von drei Monaten entspricht. Der Beschäftigungsgrad muss mindestens 20% betragen.

Für die Zusatzqualifikation für den Unterricht an Berufsmaturitätsschulen wird ein ausserschulisches Praktikum im Umfang von mindestens 6 Monaten verlangt.

Drei Jugendliche sitzen nebeneinander in der Schulbibliothek und arbeiten an Laptop und Tablet.

Alle Infos auf einen Blick

Abschluss

Lehrdiplom für gymnasiale Maturitätsfächer

Sprache

Deutsch

Dauer

Mindeststudiendauer (Richtstudienzeit): 2 Semester im Vollzeitstudium, aufgrund der Studienstruktur in der Regel 4-6 Semester. Müssen verschiedene Studienleistungen im fachwissenschaftlichen Bereich ergänzt oder nachgeholt werden, so verlängert sich das Studium entsprechend.

1 ECTS-Kreditpunkt entspricht einem Aufwand von 25-30 Arbeitsstunden.

Modulübersicht Lehrdiplom für ein Unterrichtsfach

ModulECTS
Pflichtmodule40
Erziehungswissenschaft:

Allgemeine Didaktik

Pädagogische Psychologie

Leistungsmessung und -bewertung

Kolloquium für Diplomkandidatinnen und -kandiaten

4

4

2

2

Fachdidaktik im Unterrichtsfach:
Fachdidaktik I bis III (je 3 ECTS)

9

Berufspraktische Ausbildung im Unterrichtsfach:
Hospitationspraktikum

Übungslektionen (in Verbindung mit den Fachdidaktikmodulen I und II)

Praktikum I

Praktikumsjournal (in Verbindung mit dem Praktikum I)

Praktikum II-E

1

2

8

2

6

Wahlpflichtmodule (Erziehungswissenschaft und Fachdidaktik)16
Bedingung: mind. ein Modul aus dem Wahlpflichtbereich Erziehungswissenschaft (3 ECTS)
Prüfungsmodule4
Prüfung in Erziehungswissenschaft

Prüfung in Fachdidaktik

Berufspraktische Prüfungen im Unterrichtsfach: Prüfungslektion I+II

1

1

2

Lehrdiplom «Ein Unterrichtsfach» gesamt
Vorgaben der EDK
60


Modulübersicht Lehrdiplom für zwei Unterrichtsfächer

ModulECTS
Pflichtmodule50
Erziehungswissenschaft:

Allgemeine Didaktik

Pädagogische Psychologie

Leistungsmessung und -bewertung

Kolloquium für Diplomkandidatinnen und -kandiaten

4

4

2

2

Fachdidaktik im ersten Unterrichtsfach:
Fachdidaktik I bis III (je 3 ECTS)
9
Berufspraktische Ausbildung im ersten Unterrichtsfach:

Hospitationspraktikum

Übungslektionen im 1. Unterrichtsfach (in Verbindung mit den Fachdidaktikmodulen I + II)

Praktikum I (erstes Unterrichtsfach)

Praktikumsjournal (in Verbindung mit dem Praktikum im ersten Unterrichtsfach)

1

2

 

8

2

Fachdidaktik im zweiten Unterrichtsfach:

Fachdidaktik I-III

10
Berufspraktische Ausbildung im zweiten Unterrichtsfach:

Übungslektionen im zweiten Unterrichtsfach (in Verbindung mit den Fachdidaktikmodulen I und II)

Praktikum II-Z (zweites Unterrichtsfach)

2

4

Wahlpflichtmodule (Erziehungswissenschaft und Fachdidaktik)6
Bedingung: mind. ein Modul aus dem Wahlpflichtbereich Erziehungswissenschaft (3 ECTS)
Prüfungsmodule4
Prüfung in Erziehungswissenschaft

Prüfung in Fachdidaktik

Berufspraktische Prüfungen im Unterrichtsfach: Prüfungslektion I+II

1

1

2

Lehrdiplom «Zwei Unterrichtsfächer» gesamt
Vorgaben der EDK
60

  • Masterabschluss oder äquivalenter Abschluss in Fächern der Philosophischen, der Theologischen, der Mathematisch-naturwissenschaftlichen, der Rechtswissenschaftlichen und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich, der ETH Zürich oder einer anderen Universität voraus
  • Zum Studium kann auch zugelassen werden, wer mindestens das fachwissenschaftliche Grundstudium (Bachelorstufe) abgeschlossen hat
  • die fachwissenschaftliche Ausbildung muss entweder in einem Hauptfach oder in einem Haupt- und einem Nebenfach absolviert werden. Einzelheiten zu den fachwissenschaftlichen Anforderungen regelt die Studienordnung.
  • in allen anderen Fällen entscheidet die Fakultät nach von ihr festgelegten Kriterien

Berufliche Perspektiven

Welche Tätigkeitsfelder stehen nach diesem Studium offen? Wie könnte eine Laufbahn mit diesem Studium aussehen?