Organisation des Studiums

Das Fach Angewandte Wahrscheinlichkeit und Statistik an der UZH kann im Bachelor oder im Master in den folgenden Varianten belegt werden:

  • Minor im Bachelor (30 ECTS oder 60 ECTS)
  • Konsekutiver Minor im Master (30 ECTS)
  • Alternativ kann der Minor des Bachelors auch im Master absolviert werden

Die Pflichtmodule werden mit Wahlmodulen (sowie im Minor 60 ECTS mit Wahlpflichtmodulen) ergänzt. Die Wahlmodule können beliebig aus quantitativen, programmrelevanten Modulen gewählt werden. Sie müssen jedoch vom Studienkoordinator bestätigt werden.

Visualisierung einer Corona-Statistik in Form einer Weltkarte, die die Ausbreitung der Pandemie zeigt.

Alle Infos auf einen Blick

Abschluss

Bachelor Universitäre Hochschule UH

Sprache

Deutsch

Bemerkungen zur Sprache

und Englisch

Dauer

Mindest­stu­di­en­dauer (Richt­stu­di­en­zeit): 6 Seme­ster Insbe­son­dere Teil­zeit­stu­die­rende können die erfor­der­li­chen Kredit­punkte auch über einen grös­se­ren Zeit­raum erar­bei­ten.

1 ECTS-Kredit­punkt entspricht einem Aufwand von 25-30 Arbeits­stun­den. Bache­lor Minor 30 ECTS

ModulECTS
Pflicht­mo­dule: Lineare Algebra Einfüh­rung in die Wahr­schein­lich­keit Einfüh­rung in die Stati­stik Statis­ti­cal Mode­ling20
Wahl­mo­dule: Belie­bige, für das Programm rele­vante Module10
Total30

Bache­lor Minor 60 ECTS

ModulECTS 
Pflicht­mo­dule: Lineare Algebra für die Natur­wis­sen­schaf­ten Intro­duc­tion to Proba­bi­lity Intro­duc­tion to Statis­tics Statis­ti­cal Mode­ling Likeli­hood Infe­rence Gene­ra­li­zed Regres­sion30
Wahl­pflicht­mo­dule: 3 ECTS aus: Selec­ted Topics in Statis­tics (3 ECTS), Statis­ti­cal Prac­tice (4-6 ECTS)3
Wahl­mo­dule: Belie­bige, für das Programm rele­vante Module27
Total60 

  • Eidge­nös­sisch aner­kannte gymna­siale Matu­ri­tät, oder
  • Berufs­ma­tu­ri­tät oder Fach­ma­tu­ri­tät mit bestan­de­ner Passe­rel­len­prü­fung, oder
  • Bache­lor-Abschluss einer Fach­hoch­schule oder einer Pädago­gi­schen Hoch­schule

Auskunft darüber, welche Ausweise den direk­ten Zugang zu den einzel­nen Fakul­tä­ten ermög­li­chen, erteilt die Kanzlei. Sie infor­miert auch über notwen­dige ergän­zende Aufnah­me­prü­fun­gen zu bestimm­ten Vorbil­dungs­zeug­nis­sen und steht für dies­be­züg­li­che Fragen zur Verfü­gung.

Beruf­li­che Perspek­ti­ven

Welche Tätig­keits­fel­der stehen nach diesem Studium offen?