Bache­lor­stu­dium

Der Bache­lor ist der erste Hoch­schul­ab­schluss, dauert drei Jahre und umfasst 180 ECTS (Kredit­punkte). Je nach Hoch­schule und Studi­en­rich­tung kann diese Regel­stu­di­en­zeit verlän­gert werden.

Bache­lor­stu­di­en­gänge an Univer­si­tä­ren Hoch­schu­len vermit­teln die grund­le­gende wissen­schaft­li­che Bildung im jewei­li­gen Studi­en­fach. Im Unter­schied dazu ist der Fach­hoch­schul-Bache­lor in der Regel berufs­qua­li­fi­zie­rend und gleich­zei­tig Regel­ab­schluss des Studi­ums an einer Fach­hoch­schule.

Die Zulas­sung zu einem Bache­lor-Studium an Univer­si­tät oder ETH verlangt einen schwei­ze­risch aner­kann­ten gymna­sia­len Matu­ri­täts­aus­weis oder ein als gleich­wer­tig ange­se­he­nes Abschluss­zeug­nis.
Das Bache­lor-Studium an einer Fach­hoch­schule setzt eine Berufs­ma­tu­ri­tät voraus oder eine gymna­siale Matura und oftmals zusätz­lich eine einjäh­rige Arbeits­welt­erfah­rung.

Abschlüsse

Bache­lor­ab­schlüsse werden ausschliess­lich von Hoch­schu­len (Univer­si­täre Hoch­schu­len, Fach­hoch­schu­len, Pädago­gi­sche Hoch­schu­len) verlie­hen.

Folgende Bache­lor­grade werden von allen Schwei­zer Hoch­schu­len verge­ben:

  • BA (Bache­lor of Arts):
    Geistes­wis­sen­schaf­ten, Künste, Studi­en­gänge im Bereich Unter­richt, z. T. Sozi­al­wis­sen­schaf­ten
  • BSc (Bache­lor of Science):
    Natur­wis­sen­schaf­ten, Wirt­schaft, Gesund­heit, z. T. Sozi­al­wis­sen­schaf­ten

Folgende Bache­lor­grade werden von einzel­nen univer­si­tä­ren Fakul­tä­ten verge­ben:

  • BEng (Bache­lor of Engi­nee­ring)
  • BLaw (Bache­lor of Law)
  • BMed (Bache­lor of Medi­cine)
  • B Dent Med (Bache­lor of Dental Medi­cine)
  • B Vet Med (Bache­lor of Vete­ri­nary Medi­cine)
  • BTh (Bache­lor of Theo­logy)

Master­stu­dium

Das Master­stu­dium ist die zweite Studi­en­stufe und zielt auf eine Vertie­fung und fach­li­che Spezia­li­sie­rung des voran­ge­gan­ge­nen Bache­lor­stu­di­ums. Je nach Studi­en­gang umfasst das Master­stu­dium 90 oder 120 Kredit­punkte und dauert minde­stens einein­halb bis zwei Jahre. Ausnah­men bilden die Master­stu­di­en­gänge in Human­me­di­zin und Chiro­prak­tik, welche 180 ECTS umfas­sen und drei Jahre dauern.

Direkt zuge­las­sen wird, wer ein schwei­ze­ri­sches Bache­lor-Diplom des glei­chen Hoch­schul­typs vorwei­sen kann und in der glei­chen Studi­en­rich­tung weiter­stu­die­ren will (gilt für Fach­hoch­schu­len nur bedingt). In allen anderen Fällen kann die Zulas­sung vom Nach­weis weite­rer Kennt­nisse durch zusätz­li­che Kredit­punkte abhän­gig gemacht werden.

An den Univer­si­tä­ren Hoch­schu­len und in einigen Fach­hoch­schul­rich­tun­gen ist der Master­ab­schluss die Regel. Die Studi­en­zeit für ein Master­stu­dium beträgt meist drei oder vier Seme­ster. Bei einem Teil­zeit­stu­dium kann sie sich entspre­chend verlän­gern.

Konse­ku­tive, nicht-konse­ku­tive und spezia­li­sierte Master­stu­dien

Die hier beschrie­be­nen Studi­en­gänge werden, im Gegen­satz zu den so genann­ten Weiter­bil­dungs­ma­ster oder Master of Advan­ced Studies MAS, als grund­stän­dige Master­stu­di­en­gänge bezeich­net. Es bestehen folgende Vari­an­ten:

  • Die konse­ku­ti­ven Master­stu­di­en­gänge schlies­sen inhalt­lich direkt an ein Bache­lor­pro­gramm an, indem sie das fach­li­che Wissen oder einen Teil davon vertie­fen und evtl. erwei­tern (Beispiel: Bache­lor Volks­wirt­schafts­lehre > Master Volks­wirt­schafts­lehre). An Univer­si­tä­ren Hoch­schu­len erfolgt der Über­tritt in ein konse­ku­ti­ves Master­stu­dium in der entspre­chen­den Fach­rich­tung ohne zusätz­li­che Anfor­de­run­gen. Die Master­stu­di­en­gänge der Fach­hoch­schu­len hinge­gen sind oft nur für Absol­ven­tin­nen und Absol­ven­ten mit gutem oder sehr gutem Bache­lor­ab­schluss zugäng­lich.
  • Nicht-konse­ku­tive Master­stu­di­en­gänge knüpfen inhalt­lich nicht unmit­tel­bar an ein bestimm­tes Bache­lor­stu­dium an. Sie sind eigen­stän­dige, oft inter­dis­zi­pli­näre Studi­en­gänge mit thema­ti­schem Schwer­punkt, zu denen man mit unter­schied­li­chen Bache­lor­ab­schlüs­sen ohne zusätz­li­che Anfor­de­run­gen zuge­las­sen wird (Beispiel: Bache­lor Volks­wirt­schafts­lehre > Master Euro­pa­stu­dien).
  • Spezia­li­sierte Master­stu­di­en­gänge sind nicht-konse­ku­tive Studi­en­gänge, für welche zusätz­li­che, für alle Bewer­be­rin­nen und Bewer­ber iden­ti­sche Anfor­de­run­gen gestellt werden bzw. Selek­ti­ons­ver­fah­ren bestehen. Die Platz­zahl ist meist beschränkt (Beispiel: Bache­lor Volks­wirt­schafts­lehre > Master Klima­wis­sen­schaft).
  • Joint Master sind spezia­li­sierte Master­stu­di­en­gänge, die in Zusam­men­ar­beit mit anderen, oft auslän­di­schen Hoch­schu­len ange­bo­ten werden.

Nicht mit diesen soge­nannt grund­stän­di­gen Master­stu­di­en­gän­gen der zweiten Studi­en­stufe zu verwech­seln sind die Weiter­bil­dungs­ma­ster: Mit den Master of Advan­ced Studies MAS (bzw. MBA, EMBA) im Umfang von minde­stens 60 ECTS-Kredit­punk­ten bieten die Hoch­schu­len einen eidge­nös­sisch aner­kann­ten Weiter­bil­dungs­ab­schluss an. MAS-Studi­en­gänge sind meist berufs­be­glei­tend konzi­piert und nicht subven­tio­niert. Sie berech­ti­gen nicht zur Zulas­sung zu einem Dokto­rats­stu­dium.

Weitere Infor­ma­tio­nen: Weiter­bil­dungs­ab­schlüsse an Hoch­schu­len: CAS, DAS, MAS

Master­grade

Akade­mi­sche Master­grade werden ausschliess­lich von Hoch­schu­len verlie­hen.
In der Schweiz werden folgende Master­grade verge­ben:

  • MA (Master of Arts):
    Geistes­wis­sen­schaf­ten, Künste, Studi­en­gänge im Bereich Unter­richt, z. T. Sozi­al­wis­sen­schaf­ten
  • MSc (Master of Science):
    Natur­wis­sen­schaf­ten, Wirt­schaft, Gesund­heit, z. T. Sozi­al­wis­sen­schaf­ten

Einzelne univer­si­täre Fakul­tä­ten verge­ben zudem folgende Master­grade:

  • MEng (Master of Engi­nee­ring)
  • MLaw (Master of Law)
  • MMed (Master of Medi­cine)
  • M Chiro Med (Master of Chiro­prac­tic Medi­cine)
  • M Dent Med (Master of Dental Medi­cine)
  • M Vet Med (Master of Vete­ri­nary Medi­cine)
  • MTh (Master of Theo­logy)

Dokto­rat

Der Doktor (bei nicht-medi­zi­ni­schen Studi­en­rich­tun­gen auch PhD) ist ein weite­rer akade­mi­scher Grad nach dem Master. Er darf ausschliess­lich von Univer­si­tä­ren Hoch­schu­len verge­ben werden. Fach­hoch­schu­len und Pädago­gi­sche Hoch­schu­len sind nicht berech­tigt, eine Dokto­rats­stufe anzu­bie­ten, weshalb einige mit in- und auslän­di­schen Univer­si­tä­ten koope­rie­ren.

Die Zulas­sung zum Dokto­rat liegt in der auto­no­men Verant­wor­tung der Univer­si­tä­ten und erfolgt immer sur dossier aufgrund indi­vi­du­el­ler Quali­fi­ka­tio­nen. Voraus­set­zung ist in der Regel ein aner­kann­ter Master­ab­schluss einer Univer­si­tä­ren Hoch­schule mit guten Noten. Bei hinrei­chen­der wissen­schaft­li­cher Quali­fi­ka­tion ist der Zugang aber auch mit einem Master­ab­schluss eines anderen Hoch­schul­typs möglich.

Für das Dokto­rat wird ein eigen­stän­di­ges Forschungs­pro­jekt durch­ge­führt und in der soge­nann­ten Disser­ta­tion doku­men­tiert. Wie viel Zeit die Disser­ta­tion in Anspruch nimmt, ist von Fach zu Fach und indi­vi­du­ell verschie­den (ein bis fünf und mehr Jahre). Die Promo­tion ist die Verlei­hung eines Doktor­ti­tels. Für eine Lauf­bahn in Forschung und Wissen­schaft ist das Dokto­rat uner­läss­lich. In den Natur­wis­sen­schaf­ten folgt oft ein Post-doc-Studium im Ausland.

Lizen­tiat und Diplom

In der Schweiz wurde ab 2001/2002 die Bologna-Dekla­ra­tion umge­setzt. Seither erset­zen das Bache­lor- und das Master­stu­dium zusam­men das zuvor einstu­fige univer­si­täre Lizen­ti­ats- respek­tive Diplom­stu­dium. Die ehema­li­gen Univer­si­täts­ab­schlüsse Lizen­tiat und Diplom sind einem Master­ab­schluss folg­lich gleich­wer­tig.

Je nach Fach­rich­tung und teil­weise Univer­si­tät wurden verschie­dene Lizen­ti­ats­ti­tel verlie­hen wie lic. phil., lic. iur., lic. nat., lic. oec., lic. rer. pol. und weitere. Diplome wurden vornehm­lich von natur­wis­sen­schaft­lich-tech­nisch ausge­rich­te­ten Hoch­schu­len verge­ben, z. B. Dipl. Natw., Dipl. Math., Dipl. Chem., Dipl. Arch., Dipl. Bau-Ing., Dipl. Masch.-Ing., Dipl. El.-Ing. etc.

Illustration eines Zertifikat-Icons